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Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Startberechtigt ist jede/r rechtzeitig angemeldete LäuferIn über 14 Jahren.

Jede/r TeilnehmerIn am Halbmarathon unter 18 Jahren muss am Renntag bei der Startnummernausgabe einen von seinem Erziehungsberechtigten unterschriebenen Haftungsausschluss abgeben.
Hier kann das Haftungsausschlussformular herunter geladen werden.

Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht notwendig!

Jede/r TeilnehmerIn erklärt sich mit der Anmeldung mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden, insbesondere gilt: Für den Fall einer Teilnahme an einem Lauf im Rahmen des »Innsbrucker Sparkasse-Night-Run« wird der Haftungsausschluss des Veranstalters anerkannt, für Schäden jeder Art (auch Diebstähle und Sachschäden). Es können weder gegen den Veranstalter, den Verein »Turnerschaft-Sparkasse-Innsbruck«, die freiwilligen Helfer und Sponsoren der Laufveranstaltung noch gegen die Stadtgemeinde Innsbruck Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend gemacht werden, die durch eine Teilnahme an der Laufveranstaltung entstehen könnten.

Versicherung: Jede/r TeilnehmerIn hat selbst für Versicherungsschutz zu sorgen. Der Organisator lehnt jede Haftung ab.

Die LäuferInnen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Es gelten deshalb die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jede/r TeilnehmerIn muss die Straßenverkehrsordnung jederzeit beachten. Bei auftretendem Fahrzeugverkehr müssen die TeilnehmerInnen der Sicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Wettkampfziel einräumen. Die TeilnehmerInnen haben den Weisungen der Polizei, der Ordnungskräfte und des Rennleiters Folge zu leisten.

Nicht erlaubt ist die Begleitung der LäuferInnen durch TeilnehmerInnen ohne Startnummern bzw. durch nicht im Wettbewerb befindliche Personen (z.B. Radfahrer).

Es wird erklärt, dass für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert wurde, und die körperliche und gesundheitliche Fitness ärztlich bestätigt wurde.

Hinweis lt. Datenschutzgesetz:
Mit der Anmeldung zu diesem Lauf geben die TeilnehmerInnen ihr Einverständnis, dass die in der Anmeldung genannten Daten und  im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lauf gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung,  fotomechanischen Vervielfältigungen etc. ohne Vergütungsansprüche seitens des Veranstalters genutzt werden dürfen, ebenso dass die Daten der Anmeldung und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Weiters stimmt der/die Teilnehmer/in der Zusendung von Newsletters durch den Veranstalter zu.
Die Daten der TeilnehmerInnen werden maschinell gespeichert.

Jede/r TeilnehmerIn versichert, dass die angegebenen Daten richtig sind und dass die Startnummer an keine andere Person weitergeben wird. Jede/r TeilnehmerIn erkennt an, dass sich der Veranstalter der Laufveranstaltung das Recht vorbehält, bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen betroffene TeilnehmerInnen von der Veranstaltung auszuschließen bzw. auch nachträglich zu disqualifizieren.

Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme an der Veranstaltung ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift des Nenngeldes. Kann die Veranstaltung ohne Verschulden des Organisators nicht ausgetragen oder zu Ende geführt werden, entfällt ebenfalls jeder Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes.

Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, bei nächträglichen Änderung der Anmeldung eine Gebühr von Euro 5,– einzuheben,

Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung bei jeder Witterung stattfindet. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug” wie z.B. Hitze, Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc., das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes vorzeitig abzubrechen.

Die Anzahl der Startplätze ist mit 1.200 begrenzt.

Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten.